Reparaturbonus neu heute gestartet
Mit dem Reparaturbonus bekommen defekte Elektrogeräte eine zweite Chance!
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) setzt mit der Verlängerung des bundesweiten Reparaturbonus ein starkes Zeichen in Richtung Nachhaltigkeit. Wer defekte Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Fernseher & Rasenmäher reparieren läßt, spart mit dem Reparaturbonus 50 % und entlastet Klima und Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur übernimmt das Klimaschutzministerium. Der Reparaturbonus steht Privatperson genauso zur Verfügung wie Betrieben und ist für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten vorgesehen. Zum Beispiel Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Smartphones, Küchenmaschinen usw. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die Geräte müssen sich in Ihrem Besitz befinden.
Ablauf in vier Schritten:
- Schritt: www.reparaturbonus.at „Reparaturbon erstellen„
- Reparaturbon herunterladen und ausdrucken
- Reparaturbon beim Partnerbetrieb einlösen und Rechnungsbetrag bezahlen.
Die Fördereinreichung erfolgt durch den Partnerbetrieb. - Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto.
Pro E-Gerät kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden.
Dafür stellt das BMK 130 Mio. Euro aus Mitteln von „NextGenerationEU“ im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans zur Verfügung.
Eine Liste mit Partnerbetrieben in Kärnten gibt es hier: https://www.reparaturbonus.at/fileadmin/user_upload/media/bundeslandlisten/reparaturbonus_bundeslandlisten_k.pdf
Weitere Detail finden sich unter: reperaturbonus.at
Quelle: reparaturbonus.at
Fotohinweis: reparaturbonus.at