Klagenfurt: Neue Regeln für E-Scooter ab Sommer
In Klagenfurt werden ab diesem Sommer neue Regeln für Leih-E-Scooter eingeführt
Da achtlos abgestellte oder zu schnelle E-Scooter in Klagenfurt immer wieder zu Ärgernissen führen, ist unter Mitwirkung mehrerer Stellen eine straßenpolizeiliche Verordnung für die Stadt erarbeitet worden, die mit 1. Juni 2024 in Kraft tritt. In dieser ist die gewerbliche Vermietung von E-Scootern genau geregelt.
Pro Vermieter dürfen im Stadtgebiet nur mehr 200 E-Scooter aufgestellt werden, davon mindestens 30 Stück im Bereich Viktring. Fahrer müssen in Zukunft gekennzeichnete Abstellflächen benützen. Außerdem sind Ausstattung und Geschwindigkeit festgeschrieben. Alle Roller müssen über Blinker und Ständer verfügen. In Fußgängerzonen dürfen sie maximal 8 km/h, im übrigen Stadtgebiet 20 km/h fahren.
Quelle: Stadt Klagenfurt
Fotohinweis: StadtKommunikation/Spatzek