Mehr Geld für Pendlerinnen und Pendler
Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze werden Fahrkosten für Pendlerinnen und Pendler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, zu 100 Prozent zurückerstattet
Aber auch für jene, die auf das Auto angewiesen sind, gibt es gute Neuigkeiten: die Einkommensgrenzen für den Fahrtkostenzuschuss für geringe und mittlere Einkommen werden erhöht. Das Pendeln zur Arbeitsstelle, Aus- und Weiterbildungsstätte, wird dadurch für die Einkommensschwächeren leistbarer. Die Anträge dazu werden über die Arbeiterkammer Kärnten abgewickelt. Antragsformulare und alle Infos gibt es ab sofort auf arbeitnehmerfoerderung.at.
„Im Sinne unseres Nachhaltigkeitsschwerpunkts haben wir die Förderhöhen für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel noch einmal angehoben“, erklärt Arbeitsmarktreferentin und LHStv.in Gaby Schaunig.
Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gilt: Wer beispielsweise weniger als 30.000 Euro pro Jahr verdient (brutto abzüglich Sozialversicherung, Zuschlägen/Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fährt, erhält das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Bei höheren Einkommen (bis 35.000 Euro) bzw. geringeren Wegstrecken sind es 75 bzw. 50 Prozent. Für geringe Einkommen (unter 20.000 Euro) gilt der 100-prozentige Fördersatz bereits ab fünf Kilometer Wegstrecke.
Für den Individualverkehr gilt: Das Maximaleinkommen im Bereich Individualverkehr nun bei 31.680 Euro (zuvor: 26.400 Euro). Je geringer das Einkommen und je länger die Wegstrecke, desto höher die Förderung. Personen, die weniger als 15.840 Euro verdienen, erhalten ab 60 Kilometer Wegstrecke eine Unterstützung von 825 Euro.
Quelle: ktn.gv.at
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