22. November 2024
NewsKlagenfurt

Strenge Regeln für E-Scooter in Klagenfurt

Die neue Verordnung soll helfen Beschwerden und gefährliche Situationen im Zusammenhang mit E-Scootern in den Griff zu bekommen

Seit dem 1. Juni herrscht in Klagenfurt eine neue Ordnung für E-Scooter. Diese Verordnung, die sowohl Vermieter als auch Nutzer betrifft, wurde dringend notwendig, um die zahlreichen Beschwerden über falsch abgestellte E-Scooter und gefährliche Situationen in der Innenstadt in den Griff zu bekommen.

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Eine der Kernmaßnahmen sind die neu eingeführten, klar gekennzeichneten Abstellflächen innerhalb des Stadtzentrums. Hier können die E-Scooter sicher und ordnungsgemäß geparkt werden, ohne den Verkehr oder Fußgänger zu behindern. Außerhalb des Stadtzentrums hingegen sind Abstellverbote in Kraft getreten, die besonders sensible Bereiche schützen sollen. Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Kurzparkzonen, öffentliche Grünanlagen und Spielplätze, kulturell bedeutende Bauwerke sowie enge Gehsteige und Radwege sind nun für E-Scooter tabu.

Auch die Geschwindigkeit der E-Scooter wird streng reglementiert. In Fußgängerzonen dürfen die kleinen Flitzer maximal 8 km/h fahren, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten. Im restlichen Stadtgebiet gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.

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Ein weiteres Augenmerk der Verordnung liegt auf der Verpflichtung der Vermieter, falsch geparkte E-Scooter unverzüglich zu entfernen. Diese müssen nach einer Meldung umgehend abgeholt und korrekt abgestellt werden, um die Ordnung in der Stadt zu wahren. Zudem wird die Anzahl der E-Scooter pro Vermieter auf maximal 200 limitiert, wovon mindestens 30 im Bereich Viktring stationiert sein müssen.

Die Stadt Klagenfurt hofft, mit diesen Maßnahmen nicht nur die Ordnung und Sicherheit im Stadtbild zu verbessern, sondern auch die Nutzung von E-Scootern nachhaltiger und verantwortungsvoller zu gestalten.

Quelle und Fotohinweis: D. Ryan

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