Ab Jänner gilt die neue Pfandverordnung
Plastikflaschen kommen nicht mehr in den Gelben Sack: Ab Jänner 2025 gilt die neue Pfandverordnung für Getränke in Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
Mit Jänner 2025 ändert sich der Inhalt des Gelben Sackes und der Gelben Tonne: Das System des Einwegpfands für Getränkeverpackungen startet, damit wandern mit dem Pfandlogo gekennzeichnete – nicht zusammengedrückte! – Kunststoffflaschen und Getränkedosen zu eigenen Pfandsammelstellen. Ausgenommen sind Flaschen von Milchprodukten, Sirupen und medizinischen Produkten.
Die Pfandhöhe auf Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall beträgt einheitlich 25 Cent. Diese werden beim Einkauf eingehoben und bei der Rückgabe refundiert. In Zukunft kann an den meisten Stellen, wo diese Getränke verkauft werden, bepfandetes Leergebinde zurückgebracht werden – egal ob Supermarkt, Bäckerei, Drogeriemarkt oder Gastronomiebetrieb.
Hier gibt es entweder Rücknahmeautomaten oder die leeren Pfandverpackungen werden manuell zurückgenommen.
Was muss auch weiterhin in den Gelben Sack?
Sowohl der Gelbe Sack als auch die Gelbe Tonne sind trotzdem weiterhin wichtig für die Kunststoff-Kreislaufwirtschaft: Folien, Leichtverpackungen, Plastikflaschen ohne Pfand wie Waschmittelgebinde, Getränkepackerln, Plastikbecher, Zahnpastatuben und Aludosen gehören auch weiterhin hinein.
Quelle: Stadt Villach
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