AK Kärnten rät zu Vorsicht bei Umtauschbedingungen
Die Arbeiterkammer Kärnten rät aktuell dazu, sich bei Weihnachtsgeschenken schon im Vorhinein über Umtauschmöglichkeiten zu informieren
Im Trubel der Vorweihnachtszeit besorgen auch viele Menschen in Kärnten eifrig Geschenke für ihre Liebsten. Um finanziell unangenehmen Überraschungen vorzubeugen, rät die Arbeiterkammer Kärnten aktuell dazu, sich schon beim Kauf von Geschenken über mögliche Umtauschmöglichkeiten zu informieren. Die Konsumentenschützerin Anna Lena Kohlweiß von der Arbeiterkammer empfiehlt: „Wer sich bei der Auswahl eines Geschenkes unsicher ist, sollte schon beim Kauf einen möglichen Umtausch vereinbaren. Es gibt nämlich kein gesetzliches Umtauschrecht. Bei Gutscheinen unbedingt auf die Frist achten!“
Seitens der Händler ist der Umtausch nämlich freiwillig, ein gesetzliches Recht darauf gibt es nicht. Kohlweiß gibt hier wieder Einblick: „Von Seiten der Händler wird oft freiwillig ein Umtausch eingeräumt. Das steht vorgedruckt auf der Rechnung, die man aufheben sollte. Beim Umtausch kann etwas Anderes um den entsprechenden Warenwert ausgesucht werden. Auf Geld zurück gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Findet man nichts, erhält man einen Gutschein.“ Bereits reduzierte Ware kann man in der Regel nicht umtauschen.
Wurde das Geschenk online gekauft, gibt es ein Rücktrittsrecht von bis zu 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware erhalten wurde. Auch wer einen Gutschein schenkt, sollte auf einiges achten – generell sind diese 30 Jahre gültig, wenn Unternehmen jedoch „Pleite gehen“ verliert er seinen Wert. Bei jeglichen Fragen zum Thema Einkauf oder Gutscheine steht der AK-Konsumentenschutz tatkräftig unter Tel: 050 477-2000 zur Seite.
Quelle: Arbeiterkammer Kärnten
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