22. November 2024
News

Almwege: Land übernimmt Haftpflicht

Zwischen Grundeigentümern, Betreibern und Vertretern der Tourismuswirtschaft kommt es oft zu Nutzungskonflikten. Neues Paket soll ein respektvolles Miteinander fördern.

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15.000 km lange Wanderwege und über 900 offizielle Touren bietet Kärnten für Freizeitaktivitäten. Für die Benutzung der Wanderwege gelten jedoch teilweise unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Daher schloss das Tourismusreferat des Landes Kärnten eine umfassende Haftpflichtversicherung für Grundeigentümer, Wegehalter und Betreiber ab. Es umfasst sämtliche Schadensersatzansprüche aus Personen- und Sachschäden, die von Wanderern aus der Benützung Almweges gestellt werden.

Wenn also jemand entlang eines Wanderweges durch einen umgestürzten Baum zu Fall kommt und verletzt wird, ist der Wegehalter schadenersatzpflichtig. Auch mangelhafte Absturzsicherungen oder Absperrzäune können haftungsbegründend sein. In diesem Fall können Waldeigentümer, Wegehalter, Tourismusverbände, regionale Tourismusorganisationen sowie Gemeinden die Haftpflichtversicherung des Landes in Anspruch nehmen. Versichert sind Fälle der groben und leichten Fahrlässigkeit. Auch die Kosten zur rechtlichen Verteidigung werden abgedeckt. Die Inanspruchnahme der Versicherung ist kostenfrei. Das Paket ermögliche „eine umfassende Absicherung, auf die alle Grundeigentümer und Betreiber vertrauen können, und ist ein wesentlicher Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung des Kärntner Natur-Aktiv-Angebotes“, hielt Landesrat Sebastian Schuschnig fest.
 

 
Eingeschlossen sind grundsätzlich alle Wanderwege, die im Tourenportal Outdoor Active sowie im Kärntner Geografischen Informationssystem (KAGIS) ausgewiesen sind. Zusätzliche Anträge oder Verträge sind für den Versicherungsschutz nicht erforderlich. Agrarlandesrat Martin Gruber verweist auf die Plattform www.respektiere­­deine­grenzen.com: „Auch dort haben wir das Tourenportal Outdoor Active eingepflegt, um die Besucher eben auf diese offiziellen Wege zu lenken und sie über Rechte und Pflichten auf Almen und in der Natur zu informieren.“

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Die Haftpflichtversicherung für die Wanderwege entlaste die Almbauern zusätzlich vom Risiko bei Unfällen und Schäden, erläuterte Gruber. Darüber hinaus gebe es seit einigen Jahren auch eine landesweite Versicherung für Mountainbikestrecken sowie eine vom Agrarreferenten initiierte Haftpflichtversicherung für Almbauern.
 

Quelle: ktn.lko.at

Fotohinweis: Pixabay/Hermann
 

 

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