Fahrtkostenzuschuss noch bis Ende Oktober beantragen
Berufspendler bis zu einer gewissen Einkommensgrenze können noch bis zum 31. Oktober bei der Arbeiterkammer Kärnten einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen
Berufspendler bis zu einem Einkommen von 26.400 Euro werden von der Arbeitnehmerförderung (ANF) des Landes Kärnten gefördert. Bis zum 31. Oktober können noch Anträge auf Fahrt- und Mautkostenzuschuss bei der Arbeitkammer Kärnten eingereicht werden. Alle Arbeitnehmer, die mit Hauptwohnsitz in Kärnten gemeldet sind und mehr als fünf Kilometer (in eine Richtung) zum Dienstort pendeln, sind anspruchsberechtigt. Bei Personen, die mit dem PKW pendeln, liegt die Einkommensgrenze bei 26.400 Euro, werden öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Arbeit benutzt liegt die Grenze bei 35.000 Euro. Die Förderung wird (im Falle eines positiven Bescheids) für das ganze Kalenderjahr rückwirkend gewährt.
Neben „normalen“ Arbeitnehmern können auch Lehrlinge den Fahrtkostenzuschuss beantragen. Auch Abendschüler, die berufstätig sind, haben Anspruch. Pendler, die die Tauernautobahn, die Tauernschleuse oder den Felbertauerntunnel benutzen, können auch ein Ansuchen auf Mautkostenersatz stellen. Die Formulare und Vergaberichtlinien sind bei der Arbeiterkammer Kärnten und online unter arbeitnehmerfoerderung.at verfügbar.
Quelle: Arbeiterkammer Kärnten
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