Kärnten Bonus Extra 2023
Mit dem Kärnten Bonus Extra weitere 300 Euro Unterstützung für anspruchsberechtigte Haushalte
Mit weiteren 300 Euro unterstützt die Kärntner Landesregierung anspruchsberechtigte Haushalte bei der anhaltenden Teuerungswelle. Für den Kärnten Bonus Extra stehen mehr als 16 Millionen Euro zu Verfügung.
Wer ist anspruchsberechtigt:
Alle Kärntnerinnen und Kärntner, die bereits eine soziale Leistung des Landes Kärnten (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss, Ausgleichszulage etc.) erhalten. Außerdem Personen bzw. Haushalte mit einem monatlichen Netto-Einkommen von bis zu 1.600 Euro (Alleinstehend/ Alleinerziehend) bzw. von 2.400 Euro (Paar). Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto. Alleinerziehende werden besonders berücksichtig, für jedes minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 700 Euro.
Geprüft wird das Haushaltseinkommen aus einem Monat im Zeitraum von November 2022 bis September 2023.
Ausgezahlt wird in drei Phasen:
Phase 1: Alle Kärntnerinnen und Kärntner, die eine soziale Förderung erhalten, oder den Kärnten Bonus Plus 2023 erhalten haben, benötigen kein Ansuchen! Ihnen wird der Kärnten Bonus Extra automatisch überwiesen. Die Überweisungen starten im Juli 2023.
Phase 2a: Für alle Kärntnerinnen und Kärntner, die keine soziale Unterstützung beziehen, aber unter die genannten Einkommensgrenzen fallen, wird ab 03. Juli (bis 30. September 2023) ein Online-Portal freigeschalten.
Phase 2b: Parallel dazu können alle Kärntnerinnen und Kärntner, die den Antrag nicht digital bzw. online beantragen können oder möchten, sich ab 03. Juli (bis 30. September 2023) an ihre Wohnortgemeinde wenden. Die Antragsstellung erfolgt dann analog mit Hilfe der Gemeinde.
Wie wird ausgezahlt:
Jene Haushalte, die den Kärnten Bonus Plus Extra automatisch ausbezahlt bekommen, erhalten im Juli 300 Euro direkt auf ihr Konto.
Jene Haushalte, die einen Antrag online, oder bei ihrer Gemeinde stellen, erhalten den Kärnten Bonus Extra je nach Einlangen des Antrags ausbezahlt!
Antragsfrist: 03. Juli 2023 bis 30.09. 2023
Wichtiger Hinweis: Anspruchsberechtigte Kärntnerinnen und Kärntner, die anstelle einer Direktüberweisung den Kärnten Bonus Plus 2023 bar ausbezahlt haben möchten, können dies dem Land mitteilen. Dann erfolgt die Auszahlung per Post („Post bar“).
Wir werden auch weiterhin alles in unserem Einflussbereich Mögliche unternehmen, um den Menschen in Kärnten zumindest einen Teil ihrer Sorgen und Belastungen abzunehmen. Wir unterstützen und helfen weiter all jene Familien, Frauen, Männer und Kinder, die auf die Unterstützung unserer solidarischen Gemeinschaft angewiesen sind.
Weitere Infos und das Online Formular finden sich hier: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L122
Quelle: ktn.gv.at
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