Kärntner Heizkostenunterstützung 2022/2023
Als Maßnahme gegen die Teuerungswelle wird auch heuer wieder der Heizkostenzuschuss des Landes Kärnten gewährt
Beantragt werden kann der Heizkostenzuschuss ab 3. Oktober. Die Antragseinbringung und –prüfung erfolgt ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt. Die Antragsfrist endet am 28. April 2023.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Einkommensnachweis aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Bankverbindung mit IBAN und BIC
Weitere Informationen zur Antragstellung in der Stadtgemeinde Völkermarkt finden Sie hier.
Quelle: voelkermarkt.gv.at
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