22. November 2024
Tipp

Steuerliche Absetzbarkeit von Katastrophenschäden

Katastrophenschäden sind vollständig von der Steuer absetzbar. Die AK Kärnten hilft!

Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten informiert, dass Kosten für die Beseitigung von Unwetter- oder Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind. AK-Präsident Günther Goach betont die Wichtigkeit dieser Maßnahme und ruft Betroffene zur Kontaktaufnahme mit den Steuerexpertinnen und -experten der AK Kärnten auf, die kostenfrei beim Jahresausgleich helfen.

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Die jüngsten Unwetter in Kärnten haben erhebliche Schäden verursacht. Diana Jusic, Steuerexpertin der AK Kärnten, erklärt, dass Aufwendungen für die Reparatur und Sanierung von beschädigten Vermögenswerten, wie Verputzarbeiten, Ausmalen oder Reparaturen von Zäunen und Fahrzeugen, in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Auch Ersatzbeschaffungen, wie der Neubau von Gebäudeteilen oder Neuanschaffungen von Möbeln, Kleidung und Geschirr, sind absetzbar.

Gefordert wird, dass auch für Arbeitnehmer eine zeitlich unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit von Unwetterschäden eingeführt wird. Dies sei angesichts der zunehmenden Unwetterschäden notwendig, so Goach: „Die AK Kärnten erneuert ihre Forderung nach einer zeitlich unbegrenzten steuerlichen Absetzbarkeit von Unwetterschäden auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie sie auch Unternehmerinnen und Unternehmern gewährt wird!“

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Die Steuerberatung der Arbeiterkammer ist kostenlos. Für Unterstützung erreichen Sie die AK-Steuerexpertinnen und -experten unter der Telefonnummer 050 477-3002.

Quelle: kaernten.arbeiterkammer.at
Fotohinweis: Pixabay/Ulrike May

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